Asylantrag für Neugeborene: Im Falle der Geburt eines Kindes wird empfohlen, für dieses einen Asylantrag zu stellen. Die anliegende Vorlage kann genutzt werden, sie beinhaltet einen Antrag an das BAMF in Nürnberg. Es müssen lediglich die in der Vorlage als Platzhalter gedachten Elemente geändert werden.
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Zur Selbseinschätzung des deutschen Sprachniveaus gibt es einen gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen. Anbei das Raster zur Selbsteinschätzung.
Wer Lehrwerke für einen Deutschkurs sucht, kann hier das entsprechende Material einsehen und ggf. kaufen.
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Familiennachzug: Die Familie kommt nach Deutschland, was ist nun zu tun? Der anliegende Fahrplan gibt Auskunft über die einzelnen Schritte, von der Ankunft der Familienangehörigen bis zu deren Integration.
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Ob der Schulabschluss in Ihrem Heimatland mit einem deutschen Schulabschluss vergleichbar ist, muss geprüft werden. Dabei kann es wichtig sein, wie viele Jahre Sie zur Schule gegangenen sind. Oder in welchen Fächern Sie unterrichtet worden sind und mit welcher Note Sie Ihren Abschluss gemacht haben.
Informationen zur Anerkennung ausländischer Schulabschlüsse und schulischer Berufsqualifikationen finden Sie hier.
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„Die 6 Phasen eines Kulturschocks“
Eine wissenschaftliche Beschreibung dessen, was passiert, wenn man von einer Kultur in die andere wechselt oder wechseln muss. Eine Unterlage aus einem Kontaktstudium an der Uni Hamburg.
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Informationen zum Thema "Registrierung eines neugeborenen Kindes" finden Sie hier.
Dabei geht es um die Frage, wie Eltern eines neugeborenen Kindes eine Geburtsurkunde beantragen können und was die Rechte eines neugeborenen Kindes in Deutschland sind.
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Gute Nachrichten für alle, die keinen Nachweis über ihre im Ausland erworbenen Schulabschlüsse vorbringen können: bis zum 31. Januar 2018 ist es noch möglich, sich beim Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein für die Plausibilitätsprüfung anzumelden. Weitere Informationen dazu finden Sie im Flyer im Anhang.
Was ist die Plausibilitätsprüfung?
Viele Personen können fluchtbedingt unverschuldet ihren im Herkunftsland erworbenen schulischen Bildungsstand nicht durch ein Zeugnisdokument im Original oder in amtlich beglaubigter Kopie nachweisen, so dass eine Bewertung durch die Zeugnisanerkennungsstelle im Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur nicht möglich ist.
Für diesen Personenkreis hat das Ministerium durch die Landesverordnung über eine Plausibilitätsprüfung die Möglichkeit geschaffen, durch eine Prüfung in der Herkunfts- oder Unterrichtssprache nachzuweisen, dass der vorgetragene schulische Bildungsstand bezogen auf die Vergleichbarkeit mit schleswig-holsteinischen Schulabschlüssen Erster allgemeinbildender Schulabschluss (ESA) und Mittlerer Schulabschluss (MSA) plausibel ist.
Weitere Informationen (wie Beispielaufgaben in unterschiedlichen Sprachen) finden Sie auf den Seiten des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur.
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Die Abfallwirtschaft Südholstein stellt mit einem Flyer Informationen zum sinnvollen Trennen von Abfall zur Verfügung.